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Da geht es um Übernachtungsangebote - das ist klar und nachvollziehbar. Aber ob ich mit dem Auto 5 oder 50 km für ein paar Stunden zum Nah- oder nicht ganz so Nah-Ehrholungsgebiet fahre, um dort zu wandern, spielt in Sachen Pandemie nun gar keine Rolle. Ich fahre ja nicht mit der Bahn - und selbst das wäre nicht verboten, obwohl risikoreicher (was Virusübertragung angeht) als mit dem eigenen PKW, denn da besteht Null Risiko.HobbyCharly schrieb: Hallo,
Landsailor schrieb:nichts für ungut, aber noch kann man sich (im Gegensatz zum Frühjahr) frei bewegen, auch aus touristischen Gründen. Da ist nichts "auslegbar".
Da ist nichts 'auslegbar':
www.travelbook.de/service/urlaubsbuchung...gungsverbot-november
Je besser/eher wir das GEMEINSAM in den Griff bekommen, desto eher können wir uns wieder frei bewegen.
My 2 cents,
Charly
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nichts für ungut, aber noch kann man sich (im Gegensatz zum Frühjahr) frei bewegen, auch aus touristischen Gründen. Da ist nichts "auslegbar".
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Hallo Heinz-Günter,hgcumbre schrieb: Die Definition des touristischen Ausflugs ist sicher auslegbar.
Nach den Worten unserer Obersten sollen alle nicht nicht notwendigen Fahrten unterbleiben.
Wanderungen entfernt vom Heimatort könnten sehr wohl entsprechend ausgelegt werden.
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Eine Nacht ist erlaubt zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. Dazu gibt es aber reichlich Bedingungen. Du darfst die Fahruntüchtigkeit nicht absichtlich herbeigeführt haben (Alkoholkonsum), es dürfen auf dem Parkplatz keine Schilder stehen, die das Übernachten oder Parken ausdrücklich verbieten und es darf/sollte kein touristisches Ziel sein, denn das fährt man ja nicht an, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen, sondern eben aus touristischen Gründen.Trixi schrieb: Wir dachten immer, eine Nacht sei erlaubt.
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